Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/039/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das historische und denkmalgeschützte Gebäude „Söderblomhaus“ ist während der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten für die Nutzung Multifunktionshaus mit integrativer Kindertagestätte aufgrund eines Brandes vollkommen zerstört worden.

Durch die komplette Zerstörung des Gebäudes wurde das Söderblomhaus von der Denkmalschutzliste gestrichen und damit steht die vorher bestätigte Förderung für die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten über den Denkmalschutz nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Beschluss der Stadtvertretung Nr. 110-07/18 STV wurde die Verwaltung aufgefordert, alternative Fördermittel zum Ersatzneubau einzuwerben. Durch die erneute Einreichung der Projektskizze nach dem Projektaufruf 2020 für das Einwerben von Bundesmittel, wurde das Projekt durch den Haushaltsauschuss der Deutschen Bundestages während der Sitzung am 03. März 2021 in die Projektliste aufgenommen. Damit sind jetzt, entsprechend dem mehrstufigen Verfahren, die Projektbeteiligten aufgefordert, die notwendigen Unterlagen zur Förderung einzureichen. Für vollständige Antragsunterlagen ist ein aktueller Beschluss der Stadtvertretung zur Umsetzung des Vorhabens und der Absicherung des Eigenanteils notwendig.

 

Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Söderblomhauses 1.84 Mio. EUR. Der maximale in Aussicht gestellte Förderbetrag über die Bundesmittel beträgt 547.000 EUR.

Die restlichen Kosten werden über eine LEADER Förderung (400.000 EUR) und Spenden und Zuschüsse von Dritten abgedeckt.

Die Absicherung des Gesamtvorhabens wird über eine bestätigte Kreditfinanzierung durch die Kirchengemeinde abgesichert. Über die Kirchengemeinde wird auch der notwendige Eigenanteil von 10% für das Bundesprogramm bereitgestellt (Siehe Anlage).

Lösung:

Die Stadt Sassnitz beschließt die Nutzung des Bundesprogrammes zur Absicherung der Finanzierung zur Herstellung des Ersatzneubaues „Söderblomhaus und stellt das Projekt entsprechend im Haushalt  2022/2023 dar. Über einen Dienstleistungsvertrag werden die Pflichten im Rahmen der Antragstellung und die Übernahme der Risiken der Herstellung an die Evangelische Kirchengemeinde übertragen. Der notwendige Eigenanteil übernimmt die Ev. Kirchengemeinde. Damit entstehen keine finanziellen Verpflichtungen für die Stadt Sassnitz.


 

 

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Alternative

  Keine

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x  Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Aufnahme und Darstellung des Projektes in den Haushalt 2022/2023

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, die notwendigen Unterlagen für die Beantragung von Fördergeld über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durch die Stadtverwaltung zu erstellen und damit den Wiederaufbau des Söderblomhauses zu unterstützen. Dazu nimmt die Stadt Sassnitz das Projekt in den Haushalt auf und stellt die notwendigen Eigenmittel dar. Über einen Dienstleistungsvertrag mit der Ev. Kirchengemeinde werden die Umsetzung, die Pflichten und Risiken vollständig übertragen.  Die ausführende Stelle und der Letztempfänger möglicher Fördergelder ist die Ev. Kirchengemeinde.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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Anlagen

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