Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(Stv)/034/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für das Grundstück Birkengrund 1 in Sassnitz, belegen in der Gemarkung Lancken, Flur 9, Flurstücke 35/7, 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 35/12 und 35/13, sowie angrenzende Teilflächen der Flurstücke 36 und 37/3 der Flur 9 in der Gemarkung Lancken (ehemaliges Betriebsferienlager Pablo Neruda) besteht eine Entwicklungsabsicht eines Vorhabenträgers für eine erweiterte touristische Nutzung (Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Campingplatz und zwei Betriebswohnungen sowie Veranstaltungen).

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz sind in diesem Bereich derzeitig

·         eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erholung,

·         Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und

·         Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist,

dargestellt.

 

Aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans lässt sich somit nicht in Gänze ein Bebauungsplan, der dort Baurecht für die vorgesehenen touristischen Nutzungen schafft, entwickeln. Aus diesem Grund ist zunächst eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz erforderlich.

Für das Grundstück Birkengrund 1 in Sassnitz, belegen in der Gemarkung Lancken, Flur 9, Flurstücke 35/7, 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 35/12 und 35/13, sowie angrenzende Teilflächen der Flurstücke 36 und 37/3 der Flur 9 in der Gemarkung Lancken, die ca. 400 Meter östlich der Straße Drachenberg und ca. 800 Meter nördlich der Merkelstraße liegen, und im Norden durch die Straße und den Radweg nach Buddenhagen, im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch den Radweg und Baumgruppen begrenzt werden (Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage), wird daher unter Berücksichtigung des nachstehenden Planungsziels die 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Regelverfahren aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Änderung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erholung. Gleichzeitig soll die Darstellung als Baufläche, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist, entfallen.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans kann dann ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

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Alternative

  Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird nicht aufgestellt. Eine Erreichung des Planungsziels ist dann jedoch nicht möglic

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung möge beschließen:

 

Für das Grundstück Birkengrund 1 in Sassnitz, belegen in der Gemarkung Lancken, Flur 9, Flurstücke 35/7, 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 35/12 und 35/13, sowie angrenzende Teilflächen der Flurstücke 36 und 37/3 der Flur 9 in der Gemarkung Lancken, die ca. 400 Meter östlich der Straße Drachenberg und ca. 800 Meter nördlich der Merkelstraße liegen, und im Norden durch die Straße und den Radweg nach Buddenhagen, im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch den Radweg und Baumgruppen begrenzt werden (Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage), wird unter Berücksichtigung des Planungsziels - Änderung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erholung / Entfall der Darstellung als Baufläche, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist - die 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Regelverfahren aufgestellt.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtanzeiger

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Anlagen

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