Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(Stv)/033/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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23.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.04.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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27.04.2021
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Sachverhalt
Mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau des Bestandsgebäudes Waldmeisterstraße 5/6 zu zwei dreigeschossigen Wohngebäuden unter Nachrüstung von Balkonen auf den Südseiten dieser Gebäude und eine bessere bauliche Ausnutzung des Grundstücks Waldmeisterstraße 15a geschaffen werden.
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung am 23. Juni 2020 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 28-03/20 STV). Das Büro OLAF, Inhaber Herr Michael Mäurer, Süderstr. 3, 25885 Wester-Ohrstedt erarbeitete daraufhin den anliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz nebst zugehöriger Begründung.
Der vorliegende Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gebilligt.
Auf Grundlage des Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung möge beschließen:
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden entsprechend der Anlage zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.
Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtanzeiger
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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980,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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