Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/274/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Prädikat "staatlich anerkannter Erholungsort" ist die Stadt Sassnitz entsprechend Kommunalabgabegesetzes verpflichtet, mögliche Einnahmen aus der Erlangung des Titels zu generieren. Dazu sind entsprechende Abgabesatzungen zu erstellen und regelmäßig auf die Rechtsmäßigkeit zu überprüfen.

Die Fremdenverkehrsabgabe wurde letztmalig zum 01.Januar 2017, die Kurabgabesatzung zum 18. Juli 2014 angepasst. Um die geänderten Rahmenbedingungen und Gesetzmäßigkeiten zu berücksichtigen, ist eine Überprüfung, bzw. Neukalkulation notwendig.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat sich mit den drei vorliegenden Angeboten zur Kalkulation beschäftigt und die Empfehlung der Auftragsvergabe an die Firma KUBUS - Kommunalberatung und Service GmbH mit einer Terminvorgabe gegeben.

Begründung dazu war die Erfahrung, aktuellste Kalkulation in den Nachtbargemeinden, vergleichbare Konditionen. Die Nachfrage zur Verfügbarkeit hat das Ergebnis, dass der angestrebt Zeitraum zur Vorlage der Kalkulation bis zur nächsten Sitzungsperiode, durch KUBUS eingehalten werden kann.

Darum empfiehlt die Verwaltung die Neukalkulation der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Sassnitz.

Der Hauptausschuss autorisiert entsprechend Hauptsatzung den Bürgermeister zur Auftragsvergabe an die Firma KUBUS - Kommunalberatung und Service GmbH.

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Alternative

Die Kur- und Fremdenverkehrsabgabesatzungen bleiben in der gültigen Fassung und es erfolgt keine aktuelle Überprüfung bzw. Neukalkulation.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                               x  Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

14 TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan: 2022/2023

Haushaltsstelle:

Produkt: 57502

S-Konto: 52920

14 TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 Die Mittel zur Kalkulation sind im Haushalt 2022/2023 berücksichtigt. Bisher ist der Haushalt nicht bestätigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Neukalkulation der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe der Stadt Sassnitz und autorisiert den Bürgermeister zur Auftragsvergabe an die Firma KUBUS - Kommunalberatung und Service GmbH.

 

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Anlagen

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