Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/269/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung für die Verwendung des Wappens der Stadt Sassnitz, hier: Deutsche Polizeigewerkschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kati Partecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt
Die Verkehrspolizei führt im Rahmen ihrer Präventionsarbeit jährlich eine Verkehrsaufklärungsaktion auf der Insel Rügen und in der Stadt Stralsund durch. Diese Verkehrslehre findet in Kindergärten und an Grundschulen statt, ist kostenlos für die Kinder und schließt mit einer Fahrradpassprüfung ab.
Begleitet wird diese Präventionsmaßnahme durch ein DIN A4 Kindermalbuch, in dem eine altersgerechte Aufgabenstellung die Kinder schulen und auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr vorbereiten soll.
Ziel ist es, die Unfallzahlen der Kinder weiter zu verringern und die Kleinsten und Schwächsten im Verkehr bestmöglich zu schützen.
Für das Malbuch beantragte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Sassnitz.
Die Genehmigung der Verwendung des Wappens der Stadt Sassnitz obliegt gemäß § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Sassnitz dem Hauptausschuss.
Der Bürgermeister genehmigte die Verwendung des Stadtwappens, da die Aktion bereits im Mai 2022 startete. Nunmehr wird die Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens durch die DPolG formell durch den Hauptausschuss erbeten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Der Deutschen Polizeigewerkschaft wird die Verwendung des Wappens der Stadt Sassnitz für das DIN A4 Kindermalbuch im Rahmen der Verkehrsaufklärungsaktion in Kindergärten und an Grundschulen der Insel Rügen und der Stadt Stralsund genehmigt.
Das Wappen wird elektronisch zur Verfügung gestellt.
Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben.