Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/226/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

 

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben sowie das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.

 

Die Firma ‘‘TSH-Technik und Service fürs Haus GmbH‘‘ mit dem Sitz in der Industriestraße 22, 18528 Bergen auf Rügen, möchte der Nationalparkschule Grundschule "Ostseeblick" eine Spende zukommen lassen. Der Wert für die Zuwendung der zwei Basketballkörbe beträgt 122,89 €. Folglich entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Spende.

                                                         

Die Spende wird zur Bereitstellung zweier Basketballkörbe verwendet.

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Alternative

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

21101.41451000 

100 EUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Annahme und Vermittlung der Spende an die Nationalparkgrundschule „Ostseeblick“ Sassnitz von der Firma TSH-Technik und Service fürs Haus GmbH, Industriestraße 22 in 18528 Bergen auf Rügen in Höhe von 122,89 € zu.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Anlagen

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