Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/225/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ursprünglich ist das Kunstobjekt mit der Aufstellfläche am Sachsenblick Teil der förderrechtlich genehmigten Erschließungsmaßnahme „Hafenbahntrasse mit Kunst“ im Sanierungsgebiet Stadthafen. Das heißt, das Kunstobjekt würde über die Städtebauförderung finanziert (siehe Anlage).

In der STV-Sitzung am 11.03.2021 wurde mithin des Widerspruchs des Bürgermeisters die Vergabe bzgl. des Fundamentes zum Aufstellen des Kunstwerkes am Sachsenblick wiederholt abgelehnt und in diesem Zusammenhang von Herrn Sievers als Geschäftsführer der Fährhafen Sassnitz GmbH der Standort in der Walterstraße mit finanzieller Unterstützung der v.g. GmbH vorgebracht. Die Stadtvertreter signalisierten ihre Zustimmung zu diesem Standort. Eine Abstimmung darüber fand nicht statt.

In der Sitzung der STV am 27.04.2021 berichtete Herr Kracht, dass er den Sanierungsträger BIG Städtebau über die letzte Entscheidung der Stadtvertretung informiert hat. Der Sanierungsträger übermittelte diese Entscheidung sodann dem zuständigen Ministerium.

Aus dem Antwortschreiben des Ministeriums vom 03.01.2022 geht hervor, dass ein anderer Standort als die Aufstellfläche am Sachsenblick nicht Teil der förderrechtlich genehmigten Erschließungsmaßnahme „Hafenbahntrasse mit Kunst“ ist und die bisher angefallenen Kosten für das Kunstobjekt dem Treuhandsondervermögen durch die Stadt Sassnitz aus dem städtischen Haushalt zu erstatten sind (siehe Anlage).

Sämtliche anfallende Kosten für das Aufstellen der Skulptur im Bereich der durch die Stadtvertretung vorgeschlagenen Stiftstraße/Walterstraße sind aus dem städtischen Haushalt zu zahlen. Es ist kein Einsatz von Städtebauförderungsmitteln, wenngleich der Aufstellort im Sanierungsgebiet liegt, möglich. 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.02.2022 sprachen sich deren Mitglieder mehrheitlich für den Standort Walterstraße/Stiftstraße aus. Diese Vorlage setzt die vorgenannte Forderung um und stellt die finanziellen Auswirkungen dar.

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Alternative

Die Stadtvertretung beschließt das Aufstellen des Kunstwerkes von Herrn Helmut Senf an dem ursprünglich vorgesehenen förderfähigen Standort "Sachsenblick". Der städtische Haushalt wird dadurch nicht belastet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung          x  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die Investitionskosten i.H.v. ca. 51,5 TEUR sind in den Doppelhaushalt 2022/2023 einzustellen. Außerdem sind die Kosten für das Kunstobjekt von insgesamt 14.315,95 EUR dem Treuhandsondervermögen zu erstatten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Das Kunstobjekt von Herrn Helmut Senf wird an dem von der Stadtvertretung vorgeschlagenen Platz Walterstraße/Stiftstraße aufgestellt.

Die finanziellen Mittel werden als Investition in den Haushalt 2022/2023 eingestellt.

Die Kosten für das Kunstwerk werden dem Treuhandsondervermögen des Sanierungsgebietes "Stadthafen" erstattet.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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Anlagen

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