Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/212/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) darf die Gemeinde ihre Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.  

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von Ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000 EUR überschritten wird.

Die Entscheidung von 100 bis höchstens 1.000 EUR kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. 

 

Im Rahmen der Veranstaltung - 3. Molenlauf / Saisonabschluss am 23.10.2021 wurde ein Sponsorenlauf organisiert. Die Kinder konnten sich am Sponsorenlauf beteiligen und erhielten für jede gelaufene Runde von ihren Sponsoren eine Prämie, welche dem Zweck „Finanzierung eines Spielgerätes für den Spielplatz Standpromenade“ zugeordnet wurde.

 

Im Ergebnis der Veranstaltung wurden 984,00 EUR gesammelt und zur Verwendung des o.g. Zweckes bei der Stadtkasse Sassnitz eingezahlt.

 

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Alternative

  Der Hauptausschuss stimmt der Annahme o.g. Spende nicht zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

X Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

 - 0,984   TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

 TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Der Betrag wird für die Anschaffung eines zusätzlichen Spielgerätes für den Spileplatz an der Strandpromenade verwendet.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

  Der Hauptausschuss stimmt der Annahme und der Verwendung der Spende zu. 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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