Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/207/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 19. Juli 2016 zu Beschluss Nr. 36-03/16 STV das Areal der Regionalen Schule in der Geschwister-Scholl-Straße 8 in Sassnitz als Fördergebiet „Regionale Schule Geschwister-Scholl-Straße“ festgelegt.

Nachdem dort der erforderliche Erweiterungsneubau im Bereich des ehemaligen Hortgebäudes realisiert werden konnte, wird nun eine Sanierung des Bestandsgebäudes erforderlich. In Vorbereitung der Sanierung ist zunächst eine entsprechende Sanierungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) zu erstellen. Hierfür sind weitere Finanzmittel erforderlich. Die Stadt Sassnitz kann die erforderlichen Finanzmittel für die Sanierung des Bestandsgebäudes nicht alleine aufbringen. Sie ist deshalb zwingend auf weitere Finanzhilfen des Bundes und des Landes angewiesen. Aus diesem Grund wird die Stadt Sassnitz aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2022 bis zum 15. Januar 2022 Finanzmittel i.H.v. 220.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 146.666,67 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 73.333,33 €) beantragen. Mit den beantragten Mitteln sollen im Falle der Bewilligung Maßnahmen der Vorbereitung in einem Umfang von 220.000,00 € (siehe Anlage) umgesetzt werden.

Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel der Stadt Sassnitz werden im Fall der Bewilligung wie folgt zur Zahlung fällig:

Jahr 2022: 3.666,67 €

Jahr 2023: 18.333,33 €

Jahr 2024: 22.000,00 €

Jahr 2025: 18.333,33 €

Jahr 2026: 11.000,00 €

Gesamtsumme (jahresübergreifend): 73.333,33 €

(Hinweis: Die obige Auflistung stellt die übliche Mittelverteilung dar. Die Stadt Sassnitz wird im Falle der Bewilligung dieser Mittel versuchen, einen Vorgriff auf Mittel aus den Folgejahren zu erreichen. Die Eigenanteile der Stadt Sassnitz sind dann entsprechend früher zu leisten.)

Der vorstehend bezeichnete Förderantrag der Stadt Sassnitz für das Programmjahr 2022 zur Fortführung der städtebaulichen Erneuerung im Fördergebiet „Regionale Schule Geschwister-Scholl-Straße“ wird genehmigt.

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Alternative

 

Der Förderantrag ist zurückzunehmen. Die städtebauliche Erneuerung im Fördergebiet „Regionale Schule Geschwister-Scholl-Straße“ wird nicht fortgeführt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel sind in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2022/2023 und in die Haushaltsplanungen für die Folgejahre aufzunehmen

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Antrag der Stadt Sassnitz auf Gewährung von Finanzmitteln i.H.v. 220.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 146.666,67 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 73.333,33 €) für das Fördergebiet „Regionale Schule Geschwister-Scholl-Straße“ aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2022 wird genehmigt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der konkreten Antragsbewilligung die einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die BIG-Städtebau GmbH als Projektsteuerer der Stadt Sassnitz vorbereiten und durchführen zu lassen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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Anlagen

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