Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/213/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) darf die Gemeinde ihre Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.  

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von Ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000 EUR überschritten wird.

Die Entscheidung von 100 bis höchstens 1.000 EUR kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen. 

 

Zur Unterstützung der Veranstaltung - 3. Molenlauf / Saisonabschluss am 23.10.2021 erhielt die Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2021 nachfolgende Sachspenden

 

Geber                                                Zuwendung                            Zuwendungszweck

 

Konditorei Bäckerei Peters GmbH    994,50 EUR - Backwaren     Veranstaltung 3. Molenlauf

 

Inselwerbestudio Sassnitz                 470,05 EUR – Schlüsselbänder        Veranstaltung 3. Molenlauf

 

Inselseifen Sassnitz                           217,50 EUR – Seifenherzen  Veranstaltung 3. Molenlauf

 

Die Spenden wurden als Präsente für die Läufer verwendet.

 

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme o.g. Spenden zu.

 

 

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Alternative

 

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme der o.g. Spenden nicht zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Die Sachspenden wurden als Präsente an die Teilnehmer des 3. Molenlaufes ausgegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme der Spenden zur Unterstützung der Veranstaltung 3. Molenlauf gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V zu.

 

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Anlagen

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