Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/212/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) im Haushaltsjahr 2021 zur Annahme Erlös vom Sponsorenlauf zur Finanzierung eines Spielgerätes für den Spielplatz Standpromenade
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Leon Kräusche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Entscheidung
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20.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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01.02.2022
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Sachverhalt
Gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) darf die Gemeinde ihre Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von Ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000 EUR überschritten wird.
Die Entscheidung von 100 bis höchstens 1.000 EUR kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Im Rahmen der Veranstaltung - 3. Molenlauf / Saisonabschluss am 23.10.2021 wurde ein Sponsorenlauf organisiert. Die Kinder konnten sich am Sponsorenlauf beteiligen und erhielten für jede gelaufene Runde von ihren Sponsoren eine Prämie, welche dem Zweck „Finanzierung eines Spielgerätes für den Spielplatz Standpromenade“ zugeordnet wurde.
Im Ergebnis der Veranstaltung wurden 984,00 EUR gesammelt und zur Verwendung des o.g. Zweckes bei der Stadtkasse Sassnitz eingezahlt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
X Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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