Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(Stv)/033/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau des Bestandsgebäudes Waldmeisterstraße 5/6 zu zwei dreigeschossigen Wohngebäuden unter Nachrüstung von Balkonen auf den Südseiten dieser Gebäude und eine bessere bauliche Ausnutzung des Grundstücks Waldmeisterstraße 15a geschaffen werden.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung am 23. Juni 2020 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 28-03/20 STV). Das Büro OLAF, Inhaber Herr Michael Mäurer, Süderstr. 3, 25885 Wester-Ohrstedt erarbeitete daraufhin den anliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz nebst zugehöriger Begründung.

Der vorliegende Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gebilligt.

 

Auf Grundlage des Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Alternative

 

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden nicht gebilligt und sind zu überarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung möge beschließen:

 

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden entsprechend der Anlage zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

 

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtanzeiger

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Anlagen

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