Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/205/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 07. Juli 2003 zu Beschluss Nr. 41-05/03 STV den Bereich des Stadthafens und des Kistenplatzes sowie Teile der Innenstadt als förmliches Sanierungsgebiet „Stadthafen“ festgelegt.

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme erfolgt

                    zur Behebung von Substanz- und Funktionsmängeln sowie zur Verbesserung der Stadtgestalt,

                    zur Erhöhung der Funktionsfähigkeit und Attraktivität des Stadtkerns und des Hafengebiets und

                    zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur.

Die Sanierungsmaßnahme ist als langfristige Gesamtmaßnahme konzipiert. Zur weiteren systematischen Umsetzung der vorgesehenen Einzelmaßnahmen sind weitere Finanzmittel erforderlich. Die Stadt Sassnitz kann die erforderlichen Finanzmittel nicht allein aufbringen. Sie ist deshalb zwingend auf weitere Finanzhilfen des Bundes und des Landes angewiesen. Aus diesem Grund wird die Stadt Sassnitz aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2022 bis zum 15. Januar 2022 Finanzmittel i.H.v. 1.600.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 1.066.666,67 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 533.333,33 €) beantragen.

Durch den Förderantrag sollen die finanziellen Voraussetzungen für eine Fortführung der Sanierungsmaßnahme geschaffen werden. Mit den beantragten Mitteln i.H.v. 1.600.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 1.066.666,67 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 533.333,33 €) sollen im Falle der Bewilligung über einen Zeitraum von 5 Jahren Maßnahmen der Vorbereitung in einem Umfang von 450.000,00 € und Ordnungsmaßnahmen in einem Umfang von 1.150.000,00 € (siehe Anlage 1) umgesetzt werden.

Die aus diesem Förderantrag resultierenden Eigenmittel der Stadt Sassnitz werden im Fall der Bewilligung neben den Eigenmitteln aus den bestehenden Bewilligungen (siehe Anlage 2) wie folgt zur Zahlung fällig:

Jahr 2022: 26.666,67 €

Jahr 2023: 133.333,33 €

Jahr 2024: 159.999,99 €

Jahr 2025: 133.333,33 €

Jahr 2026: 80.000,00 €

Gesamtsumme (jahresübergreifend): 533.333,32 €

Der vorstehend bezeichnete Förderantrag der Stadt Sassnitz für das Programmjahr 2022 zur Fortführung der städtebaulichen Erneuerung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadthafen“ wird genehmigt.

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Alternative

 

Der Förderantrag ist zurückzunehmen. Die städtebauliche Erneuerung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadthafen“ wird nicht fortgeführt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Die aus diesem Förderantrag und die aus den bestehenden Bewilligungen resultierenden Eigenmittel sind in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2022/2023 und in die Haushaltsplanungen für die Folgejahre aufzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Antrag der Stadt Sassnitz auf Gewährung von Finanzmitteln i.H.v. 1.600.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 1.066.666,67 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 533.333,33 €) für das Sanierungsgebiet „Stadthafen“ aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2022 wird genehmigt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der konkreten Antragsbewilligung die einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die BIG-Städtebau GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Sassnitz vorbereiten und durchführen zu lassen.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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Anlagen

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