Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(Stv)/031/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzentrum“ der Stadt Sassnitz sollen erweiterte Möglichkeiten zur Nachverdichtung von bereits erschlossenem Bauland innerhalb eines Mischgebietes in der Innenstadt von Sassnitz im Bereich der Lindenallee und der Bachstraße geschaffen werden.

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung am 23. Juni 2020 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 27-03/20 STV).

Die A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg erarbeitete daraufhin den anliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzentrum“ der Stadt Sassnitz nebst zugehöriger Begründung mit Artenschutzfachbeitrag.

Dort wurde zum Erhalt der ursprünglich festgelegten Baufluchten entlang der Lindenallee die Baulinie in Abwandlung der Planungsziele beibehalten. Im Plan angelegte Ausnahmeregelungen sollen dort jedoch eine variablere Bebauung ermöglichen. Durch eine zwischenzeitige Bereinigung der Eigentumsverhältnisse im Bereich der Flurstücke 101/1, 101/2, 101/4, 101/5 und 101/6 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz ist außerdem eine bauleitplanerische Bewältigung der dortigen Erschließungssituation gegenstandslos geworden.

Der vorliegende Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzentrum“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung mit Artenschutzfachbeitrag werden gebilligt.

Auf Grundlage des Planentwurfs und der zugehörigen Begründung mit Artenschutzfachbeitrag sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Alternative

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzentrum“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung mit Artenschutzfachbeitrag werden nicht gebilligt und sind zu überarbeiten. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung möge beschließen:

Die am 23. Juni 2020 festgelegten Planungsziele werden insoweit angepasst, dass die Baulinie entlang der Lindenallee bestehen bleibt, wobei Ausnahmeregelungen dort eine variablere Bebauung ermöglichen sollen, und von einer bauleitplanerischen Bewältigung der Erschließungssituation im Bereich der Flurstücke 101/1, 101/2, 101/4, 101/5 und 101/6 abgesehen wird.

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzentrum“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung mit Artenschutzfachbeitrag werden entsprechend der Anlage zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung mit Artenschutzfachbeitrag sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

 

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Anlagen

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