Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/199/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den angrenzenden Gemeinden abzustimmen. 

Die Brandschutzbedarfsplanung ist die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachliche fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

Jede Gemeindevertretung hat de erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sich die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei der Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

Mit der Erarbeitung der Brandschutzbedarfsplanung inkl. der Vornahme der erforderlichen Abstimmungen bis zur Erstellung eines beschlussreifen Dokuments wurde die ISBM GmbH mit Sitz in Wolgast beauftragt.

Nunmehr liegt das als Entwurfsfassung/2. Bearbeitung bezeichnete Dokument beschlussreif vor.

Reduzieren

Alternative

 ./.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die erforderlichen finanziellen Mittel können erst nach Festlegung der Umsetzungsmaßnahmen ermittelt werden und müssen dann in die Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Sassnitz aufgenommen werden. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Sassnitz.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...