Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/150/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anja Müller-Ketel
- Beteiligt:
- Politik
- Einreicher:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.11.2021
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Sachverhalt
A - Problem:
Gemäß § 3a Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) fertigt der Rechnungsprüfungsausschuss auf Grundlage des Prüfungsberichtes über den Jahresabschluss einen abschließenden Prüfungsvermerk, der mit dem Prüfungsbericht der Stadtvertretung vorzulegen ist.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses soll auch einen Vorschlag zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten. Die Stadtvertretung beschließt zuerst über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Im zweiten Schritt entscheidet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) die Stadtvertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
B - Lösung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 18. August 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.
Öffentlichkeitsarbeit:
Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V ist der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und können im Übrigen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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957 kB
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