Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/149/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anja Müller-Ketel
- Einreicher:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.11.2021
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Sachverhalt
A - Problem:
Gemäß § 60 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Ihm obliegt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 KPG M-V die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen des Jahresabschlusses. In § 3a KPG sind die Prüfungsinhalte des Jahresabschlusses durch den Gesetzgeber geregelt.
B - Lösung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt 104.444.882,73 €
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt 3.417.395,29 €
Die Finanzrechnung weist für 2020 keinen Finanzmittelfehlbetrag aus.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Sassnitz zum 31. Dezember 2020 i.d.F. vom 18. August 2021 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung Sassnitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31. Dezember 2020 i.d.F. vom 18. August 2021 fest.
2. Die Stadtvertretung Sassnitz ermächtigt die Verwaltung gemäß § 18 Abs. 3 Gemeinde-Haushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss i.H.v. 3.417.395,29 € gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO-Doppik aufneue Rechnung vorzutragen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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957 kB
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