Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/191/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Aufgaben eines IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB) sind vielfältig und das notwendigerweise immer auf dem aktuellsten Stand zu haltende fachspezifische Wissen ist sehr umfangreich.

 

Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) bietet aus diesem Grund die Möglichkeit, einen gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten (G-ITSB) des eGo-MV als eigenen ITSB der Stadt Sassnitz einzusetzen.

Dies hat gegenüber der Auftragswahrnehmung im Nebenjob unter anderem folgende Vorteile:

-         - eine umfangreichere Fachkunde zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems

-         - ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis und ein potentiell besseres Zeitbudget

-         - eine objektive Vorgehensweise und die Nutzung von Synergieeffekten

 

Der G-ITSB arbeitet mit einem durch die Stadt Sassnitz zu benennenden Ansprechpartner zusammen, welcher den G-ITSB bei der Aufgabenerfüllung unterstützt.

 

Der G-ITSB erfüllt unter anderem folgende Aufgaben:

-         - Beratung und Unterstützung der Behördenleitung und der Beschäftigten zu allen Fragen der IT-Sicherheit

-         - Erstellung von Informationssicherheitsrichtlinien

-         - Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von IT-Sicherheitskonzepten

-         - Unterstützung der Behördenleitung bei der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen (Aufgabendelegierung, Priorisierung und Terminierung von Aufgaben)

-         - Durchführung von Audits zur Ermittlung des Status Quo im Bereich IT-Sicherheit

-         - anlassbezogene IT-Sicherheitsanalysen nach ungewöhnlichen Vorkommnissen und Berichterstattung an die Behördenleitung

-         - Konzipierung neuer und durch die fortschreitende technische Entwicklung bedingte Modifizierung vorhandener IT- Sicherheitsmaßnahmen

 

Die Stadt Sassnitz hat als eGo-MV-Mitglied und aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages über den Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, die Dienstleistung zu einem vergünstigten Beitrag zu erhalten.

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Alternative

Die Stadt Sassnitz sucht und beauftragt einen eigenen IT-Sicherheitsbeauftragten, der in Eigenregie fortlaufend geschult werden muss, um die anfallenden Aufgaben bedarfsgerecht erfüllen zu können.

Aufgrund des sehr beschränkten Angebotes an IT-Fachleuten und der sehr komplexen Aufgabe ist es sehr schwierig, geeignetes Personal zu rekrutieren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

18.580,00 EUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

11405.52920000

 

18 TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr: 2022

9.290,00 EUR

Haushaltsjahr: 2023

9.290,00 EUR

Haushaltsjahr: 2024

9.290,00 EUR

Haushaltsjahr: 2025

9.290,00 EUR

Bemerkungen:

Die Aufwendungen werden in der Haushaltsplanung ab 2022 zusätzlich berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss des Dienstvertrages mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) über den Gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten (G-ITSB) mit der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren bei jährlichen Kosten in Höhe von aktuell 9.290,00 Euro zu.

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