Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/189/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat mit Beschluss Nr. 86-05/19 STV vom 10.12.2019 die jährliche Erstellung eines Beteiligungsberichtes über die unmittelbaren und mittelbaren Betei-ligungen an Unternehmen und Einrichtungen der Stadt Sassnitz gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V (Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern) beschlossen.

 

Der Bericht hat Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.

Der Beteiligungsbericht ist nach § 176 KV M-V für das Haushaltsjahr 2020 zu erstellen.

Der Bericht ist der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Verwaltung der Stadt Sassnitz hat zum 16. November 2021 unter Verwendung aller Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichtes der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung für das Geschäftsjahr 2020 den

 

              Beteiligungsbericht der Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2020

 

erstellt.

 

Die vorliegende Fassung des Beteiligungsberichtes wird durch die Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.

 

Der Beteiligungsbericht ist nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung der Rechtsauf-sichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen vorzulegen.

 

 

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Alternative

Keine; die Stadt Sassnitz ist gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Sassnitz für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis.

Der Beteiligungsbericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen vorzulegen.

 

Öffentlichkeitsarbeit: Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

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Anlagen

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