Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/187/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister ist gemäß § 37 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Vorschriften des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) über die Direktwahl zu wählen. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers endet zum 19. Dezember 2022.

Gemäß § 3 Absatz 3 LKWG M-V wird der Tag der Wahl hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch die Gemeindevertretung festgelegt. Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Gleichzeitig wird über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Diese findet zwei Wochen später statt.

Die Wahl findet nach § 3 LKWG M-V an einem Sonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

Die Wahlleitung fordert nach der Bestimmung des Tages der Wahl so früh wie möglich durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf (§ 14 LKWG M-V).

Es wird vorgeschlagen, den Wahltag und den Tag einer möglichen Stichwahl nach Ende der Sommerpause bzw. Urlaubszeit und vor den Herbstferien zu legen. Vor diesem Hintergrund werden seitens der Verwaltung die Termine

-          11. September 2022 (Wahltag) und

-          25. September 2022 (Tag einer möglichen Stichwahl) favorisiert.

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Alternative

   Es werden als Wahltag der …………………… und als Tag einer möglichen Stichwahl der ……………………… bestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz bestimmt

-          Sonntag, den 11. September 2022 zum Wahltag und

-          Sonntag, den 25. September 2022 zum Tag einer möglichen Stichwahl

für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Sassnitz.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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