Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/175/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) im Haushaltsjahr 2021 für die Freiwillige Feuerwehr/Brandschutz – von der Firma Beton-, Bohr und Sägeservice, Inhaber Hermann Kubenka
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Alina Kranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.11.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.
Die Freiwillige Feuerwehr Sassnitz erhielt im Haushaltsjahr 2021 nachfolgende Spende:
Geber Zuwendung in EUR Zuwendungszweck
Beton-, Bohr- und Sägeservice 150,00 Förderung der
Inhaber Herr Kubenka Höhenrettung der Freiwilligen Feuerwehr
Mittelstr. 7
15236 Frankfurt (Oder)
Der Hauptausschuss der Stadt Sassnitz stimmt der Annahme vorgenannter Spende für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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