Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/175/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.

Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.

Die Freiwillige Feuerwehr Sassnitz erhielt im Haushaltsjahr 2021 nachfolgende Spende:

Geber                                                   Zuwendung in EUR              Zuwendungszweck

Beton-, Bohr- und Sägeservice                             150,00                 Förderung der

Inhaber Herr Kubenka                                                                     Höhenrettung der Freiwilligen Feuerwehr

Mittelstr. 7                                                                              

15236 Frankfurt (Oder)

Der Hauptausschuss der Stadt Sassnitz stimmt der Annahme vorgenannter Spende für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz zu.

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Alternative

Die Spendeneinzahlung wird an den Geber zurücküberwiesen und somit nicht angenommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

EUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 12605/41451000

400 EUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 12605/41451000

150 EUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

EUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Haushaltsjahr:

EUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss stimmt der Annahme der Spende von der Firma Beton-, Bohr- und Sägeservice, Inhaber Hermann Kubenka, in Höhe von 150 Euro für die Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz zu. 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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Anlagen

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