Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/173/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) im Haushaltsjahr 2021 für die Jugendfeuerwehr – von dem Team "Klein-Helgoland"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Hauptausschuss
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Alina Kranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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16.11.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich mit der Erfüllung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises beteiligen.
Die Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 € trifft laut Hauptsatzung der Stadt Sassnitz der Hauptausschuss.
Im Rahmen des diesjährigen Seifenkistenrennens in der Gemeinde Sagard beteiligte sich u.a. das Team "Klein Helgoland". Die Mitglieder dieses Teams stockten den gewonnenen Betrag auf insgesamt 600 Euro auf und übergaben diesen an die Jugendwartin der Freiwilligen Feuerwehr Sassnitz. Die Spende soll im Zusammenhang mit dem Jubiläum "30 Jahre Jugendfeuerwehr Sassnitz" verwendet werden.
Geber Zuwendung in EUR Zuwendungszweck
Team "Klein Helgoland" 600,00 30 Jahre Jugendfeuerwehr 2022
(u.a. Herrn Thomas Kursikowski und
Herrn Olaf Perleberg)
Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der Spende zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
x Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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