Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/129/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung der Stadtvertretung am 27.04.2021 wurde mit Antragsbeschluss Nr. A 17-02/21 STV eine Änderung für die Hauptsatzung der Stadt Sassnitz mehrheitlich beschlossen.

Hierbei handelt es sich um die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Sitzung der politischen Gremien von derzeit 30,00 € auf 50,00 € und die Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende von 160,00 € auf 180,00 € monatlich, jeweils ab dem 01.01.2022.

Die Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 setzt in § 14 Absatz 3 jedoch eine Höchstgrenze von 40 Euro für sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen in kreisangehörigen hauptamtlich verwalteten Gemeinden. Daher ist maximal dieser Wert in der Hauptsatzung festzusetzen.

Da die Ausschussvorsitzenden bisher 45,00 € pro Sitzung erhalten, empfiehlt die Verwaltung, auch deren Satz zu erhöhen. Gemäß § 14 Absatz 3 EntschVO M-V ist hier das bis zu Eineinhalbfache des jeweiligen Höchstsatzes möglich. Die Verwaltung empfiehlt, eine solche Formulierung zu übernehmen. Die Ausschussmitglieder, die die Sitzung leiten, erhalten somit regelmäßig das Eineinhalbfache der Ausschussmitglieder ohne besondere Funktion.

Darüber hinaus wies die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens zur 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung darauf hin, dass durch die Zuständigkeitsänderungen die Entgeltgruppen betreffend, konsequenterweise auch die Befugnisse des Bürgermeisters aus § 7 Absatz 5 geändert werden müssen.

Änderungen der Hauptsatzung sind in Form von Änderungssatzungen der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen, danach auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Dazu bedarf es zunächst einer Abstimmung über die Änderungssatzung durch die Stadtvertretung. 

Es wird daher vorgeschlagen, die von der Stadtvertretung mit Datum vom 27.04.2021 mehrheitlich beschlossenen Änderungen zur Hauptsatzung in ihrem Wortlaut sowie die Hinweise der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde in eine Änderungssatzung zu überführen und durch die Stadtvertretung zu beschließen.

Nach Beschlussfassung wird die Änderungssatzung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Monaten keine Verletzung von Rechtsvorschriften fest, wird die Änderungssatzung durch den Bürgermeister ausgefertigt und im städtischen Amtsblatt bekanntgemacht.

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Alternative

 Die Änderungen in der Hauptsatzung sind initiativ durch die Stadtvertretung zustande gekommen. Insofern ist das Ausweisen von Alternativen nicht angezeigt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                               x Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

71,86 TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstellen:

11104/50130000 (STV)

11104/50190000 (s.E.)

40,5 TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:  2022

71,86 TEUR

Haushaltsjahr:  2023

71,86 TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die höheren Aufwendungen werden im kommenden Haushaltsplan veranschlagt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Sassnitz.

 

 Öffentlichkeitsarbeit: Die Änderungssatzung wird durch den Bürgermeister ausgefertigt und im städtischen Amtsblatt bekanntgemacht.

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Anlagen

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