Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/159/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Mukraner Straße - 2. BA" der Stadt Sassnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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03.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.11.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 30. November 2021 mit Beschluss Nr. VO(Stv)/158/2021 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz beschlossen.
Als Planungsziel wurde dort die Anpassung an die mit der räumlich angrenzenden 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 definierte städtebauliche Struktur und damit die Aktivierung innerörtlicher Baulandpotentiale für eine Eigenheimbebauung in offener Bauweise unter Anpassung der Baugrenzen festgelegt.
Um Vorhaben und Veränderungen an Grundstücken zu verhindern, die dieser Planungsabsicht der Stadt Sassnitz zu widerlaufen und nicht unter die Regelung des § 14 Abs. 3 BauGB fallen, bietet sich der Erlass einer Veränderungssperre an.
Zur Sicherung des Beschlusses über die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz (Beschluss Nr. VO(StV)/158/2021) erlässt die Stadt Sassnitz daher eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, der im Norden und Osten durch die zukünftige Bebauung des Anemonenwegs im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, im Süden durch die Schloßallee und im Westen durch den Spielplatz an der Schloßallee und das Grundstück Kiebitzwiese 5 begrenzt wird und die die Flurstücke 44/11 und 44/15 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wiedergegebenen Inhalt.
Alternative
Eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz wird nicht erlassen. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans können dann über die Regelung des § 14 Abs. 3 BauGB hinaus jedoch Veränderungen eintreten, die der Planungsabsicht der Stadt Sassnitz widersprechen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung möge beschließen:
Die Stadt Sassnitz erlässt zur Sicherung ihrer Planung im Rahmen der Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, der im Norden und Osten durch die zukünftige Bebauung des Anemonenwegs im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, im Süden durch die Schloßallee und im Westen durch den Spielplatz an der Schloßallee und das Grundstück Kiebitzwiese 5 begrenzt wird und die die Flurstücke 44/11 und 44/15 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zur Beschlussvorlage Nr. VO(Stv)/159/2021 wiedergegebenen Inhalt.
Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung im Stadtanzeiger
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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330,4 kB
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