Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/159/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz hat in ihrer Sitzung am 30. November 2021 mit Beschluss Nr. VO(Stv)/158/2021 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz beschlossen.

Als Planungsziel wurde dort die Anpassung an die mit der räumlich angrenzenden 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 definierte städtebauliche Struktur und damit die Aktivierung innerörtlicher Baulandpotentiale für eine Eigenheimbebauung in offener Bauweise unter Anpassung der Baugrenzen festgelegt.

Um Vorhaben und Veränderungen an Grundstücken zu verhindern, die dieser Planungsabsicht der Stadt Sassnitz zu widerlaufen und nicht unter die Regelung des § 14 Abs. 3 BauGB fallen, bietet sich der Erlass einer Veränderungssperre an.

Zur Sicherung des Beschlusses über die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz (Beschluss Nr. VO(StV)/158/2021) erlässt die Stadt Sassnitz daher eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, der im Norden und Osten durch die zukünftige Bebauung des Anemonenwegs im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, im Süden durch die Schloßallee und im Westen durch den Spielplatz an der Schloßallee und das Grundstück Kiebitzwiese 5 begrenzt wird und die die Flurstücke 44/11 und 44/15 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wiedergegebenen Inhalt.

Reduzieren

Alternative

Eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz wird nicht erlassen. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans können dann über die Regelung des § 14 Abs. 3 BauGB hinaus jedoch Veränderungen eintreten, die der Planungsabsicht der Stadt Sassnitz widersprechen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung möge beschließen:

Die Stadt Sassnitz erlässt zur Sicherung ihrer Planung im Rahmen der Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, der im Norden und Osten durch die zukünftige Bebauung des Anemonenwegs im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, im Süden durch die Schloßallee und im Westen durch den Spielplatz an der Schloßallee und das Grundstück Kiebitzwiese 5 begrenzt wird und die die Flurstücke 44/11 und 44/15 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zur Beschlussvorlage Nr. VO(Stv)/159/2021 wiedergegebenen Inhalt.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung im Stadtanzeiger

Reduzieren

Anlagen

Loading...