Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/161/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Sassnitz hat im Zeitraum von 2016 bis einschließlich 2018 in mehreren Bauabschnitten den Gehweg und die Beleuchtung in der Dorfstraße grundhaft erneuert.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) sind für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung vor dem 01.01.2018 begonnen wurde, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Für Straßenbaumaßnahmen mit Baubeginn nach dem 01.01.2018 werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.

Da die Baumaßnahme unstrittig vor dem 01.01.2018 begonnen wurde, sind entsprechend der Satzung der Stadt Sassnitz vom 23.08.2000, zuletzt geändert am 20.06.2017, von den anliegenden Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge zu erheben. Diese belaufen sich entsprechend der Kostenermittlung auf insgesamt ca. 80.000,00 €.

Mit Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch den Landesgesetzgeber ist den Grundstückseigentümern in der Dorfstraße nicht zu vermitteln, dass von Ihnen für diese Straßenbaumaßnahme noch Straßenausbaubeiträge erhoben werden sollen. Mit Erlass möglicher Straßenausbaubeiträge wäre mit einer Vielzahl von Widersprüchen und Klageverfahren zu rechnen, deren Bearbeitung mit erheblichen Zeit- und Personalaufwand sowie mit Kosten für Rechtstreitverfahren verbunden sind.

Insoweit wird vorgeschlagen, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 80.000,00 € für die Straßenbaumaßnahme Dorfstraße zu verzichten.

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Alternative

Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenbaumaßnahme Dorfstraße wird nicht verzichtet. Diese sind von den anliegenden Grundstückseigentümern zu erheben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Unter dem Produktsachkonto 54100.436900 waren im Haushaltsjahr 2018 für den 1. bis 3. Bauabschnitt 40.000,00 € und im Haushlatsjahr 2020 für den 4. und 5. Bauabschnitt 35.000,00 € als Erstattung veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung möge beschließen:

Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenbaumaßnahme Dorfstraße wird verzichtet.

 

 

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