Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/139/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das historische und denkmalgeschützte Gebäude „Söderblomhaus“ ist während der Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten für die Nutzung als Multifunktionshaus mit integrativer Kindertagestätte aufgrund eines Brandes vollkommen zerstört worden.

Durch die komplette Zerstörung des Gebäudes wurde das Söderblomhaus von der Denkmalschutzliste gestrichen und damit steht die vorher bestätigte Förderung für die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten über den Denkmalschutz nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Beschluss der Stadtvertretung Nr. 110-07/18 STV wurde die Verwaltung aufgefordert, alternative Fördermittel zum Ersatzneubau einzuwerben. Durch die erneute Einreichung der Projektskizze nach dem Projektaufruf 2020 für das Einwerben von Bundesmitteln, wurde das Projekt durch den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages während der Sitzung am 03. März 2021 in die Projektliste aufgenommen. Damit sind jetzt, entsprechend dem mehrstufigen Verfahren, die Projektbeteiligten aufgefordert, die notwendigen Unterlagen zur Förderung einzureichen. Für vollständige Antragsunterlagen ist ein aktueller Beschluss der Stadtvertretung zur Umsetzung des Vorhabens und der Absicherung des Eigenanteils notwendig.

 

Durch das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock wurden eine Vorprüfung durchgeführt und im Ergebnis keine Bedenken zur vorzeitigen Gewährung von einer Zuwendung geäußert. Weiterhin wurde jetzt das gesamte Projekt als förderfähig eingestuft, damit wurde die maximale Zuwendungshöhe von 547.000 EUR bestätigt.

Nach aktueller Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Söderblomhauses 1,84 Mio. EUR.

Die restlichen Kosten werden über eine LEADER Förderung (400.000 EUR) sowie Spenden und Zuschüsse von Dritten abgedeckt.

Die Absicherung des Gesamtvorhabens wird über eine bestätigte Kreditfinanzierung durch die Kirchengemeinde abgesichert. Über die Kirchengemeinde wird auch der notwendige Eigenanteil von 10% für das Bundesprogramm bereitgestellt (siehe Anlage).

 

Die Stadt Sassnitz beschließt die Nutzung des Bundesprogrammes zur Absicherung der Finanzierung zur Herstellung des Ersatzneubaus „Söderblomhaus" und stellt das Projekt entsprechend im Haushalt  2022/2023 mit den notwendigen Eigenmitteln in Höhe von 60.778,00 EUR dar. Über einen Dienstleistungsvertrag werden die Pflichten im Rahmen der Antragstellung und die Übernahme der Risiken der Herstellung an die Evangelische Kirchengemeinde übertragen. Den notwendigen Eigenanteil übernimmt die Ev. Kirchengemeinde. Damit entstehen keine finanziellen Verpflichtungen für die Stadt Sassnitz.

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Alternative

 keine

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

x Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, die in Aussicht gestellten Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Absicherung der Finanzierung für den Wiederaufbau des Multifunktionsgebäudes „Söderblomhaus“ vollständig zu nutzen und die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 60.778,00 EUR zur Verfügung zu stellen.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides werden über einen Dienstleistungsvertrag die Umsetzung, die Pflichten und Risiken vollständig an die Ev. Kirchengemeinde übertragen. Die ausführende Stelle und der Letztempfänger möglicher Fördergelder ist die Ev. Kirchengemeinde. 

Öffentlichkeitsarbeit:

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