Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/132/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson für den Schiedsstellenbereich der Stadt Sassnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Claudia Klemens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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31.08.2021
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Sachverhalt
Nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) hat die Stadt Sassnitz zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten eine Schiedsstelle einzurichten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedspersonen wahrgenommen. Die Schiedspersonen, die ehrenamtlich tätig sind, werden nach § 3 SchStG M-V von der Stadtvertretung für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.
Nach der Entpflichtung der vorhergehenden Schiedsleute durch den Direktor des Amtsgerichtes Stralsund ist eine Neuwahl erforderlich geworden.
Auf Grund dessen wurde das Ehrenamt der Schiedsperson und eines Stellvertreters öffentlich ausgeschrieben. Im Ergebnis dessen ist 1 Bewerbung bei der Stadt Sassnitz eingegangen.
Die Schiedspersonen müssen entsprechend § 4 SchStG M-V
- in der Stadt Sassnitz ihren Hauptwohnsitz haben,
- bei Beginn der Amtsperiode ihr 25. Lebensjahr vollendet haben,
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
- fähig sein, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen und den streitbefangenen Personen vorteilsfrei und besonnen zu begegnen.
Der Bewerber Herr Georg Kitzmann erfüllt die Voraussetzungen an das Ehrenamt der Schiedsperson.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt:
Als Schiedsperson für die Stadt Sassnitz wird Herr Georg Kitzmann gewählt.
Das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson wird nochmals öffentlich ausgeschrieben.
Öffentlichkeitsarbeit:
Der Name und Erreichbarkeit der Schiedsperson, wird nach Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Stralsund im Stadtanzeiger bekanntgemacht.