Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/128/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V (eigener Wirkungskreis) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung o.g. Aufgaben beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung.

Mit Beschluss Nr. 11.1-03/12 STV wurde die Hauptsatzung der Stadt Sassnitz in § 5 Abs. 3 Satz 3 ergänzt und der Hauptausschuss ermächtigt, über Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen innerhalb einer Wertgrenze von mehr als 100 Euro bis höchstens 1.000 Euro zu befinden.

Die Stadt Sassnitz hat gemäß § 44 Abs. 4 Satz 5 KV M-V jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Der aktuelle Bericht ist entsprechende § 44 Abs. 4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Hauptausschuss bzw. die Stadtvertretung erteilten

  • eine Generalermächtigung zur Annahme von Zuwendungen insbesondere für Tiereinzelpatenschaften ab 100 Euro für den Tierpark (Beschluss-Nr. 30-02/2012 HA vom 03.04.2012)
  • die Genehmigung zur Annahme von Geldspenden für die Freiwillige Feuerwehr Sassnitz
  • die Genehmigung zur Annahme von Geldspenden für Jugendaustauschprojekt zur Völkerverständigung
  • die Genehmigung zur Annahme von Geld- und Aufwandsspenden für die Förderung des Sports (Kugelstoßmeeting, Volleyballstadtmeisterschaft)

Über die Annahme und Weiterleitung weiterer Spenden unterhalb der Wertgrenze von 100 Euro hatte der Bürgermeister zu entscheiden.


Eine Aufstellung der Geber liegt als Anlage bei.

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Alternative

  Keine.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 x Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

Die Zuwendungen im konsumtiven Bereich sind als Erträge/Einzahlungen für laufende Zwecke im Haushaltsjahr 2020 verbucht worden. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden als passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) in die Schlussbilanz 2020 aufgenommen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterleitung an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Die Verwaltung gibt die Übersicht der eingegangenen Zuwendungen 2020 im Sinne der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung, Abschnitt 2, öffentlich bekannt.

  

Öffentlichkeitsarbeit: Der Bericht wird öffentlich bekannt gemacht.

 

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Anlagen

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