Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/107/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung der 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung hafenaffiner Vorhaben bzw. die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen im Mukran Port geschaffen werden. Aus diesem Grund sind die Schaffung von Baurecht für weitere im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz, einschließlich seiner 9. Änderung, dargestellte Bauflächen sowie die Änderung von Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz (Ursprungsplan) vorgesehen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in ihrer Sitzung am 23.06.2020 zur Beschluss Nr. 83.1-05/19 STV den zweiten erneuten Zwischenabwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Anlage 1 - Beschlussvorlage (ohne Anlagen) mit Beschlussprotokoll).

 

Daraufhin wurden die zweite erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die zweite erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dabei wurden Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben.

 

Das Planungsbüro Morgenstern, Brinkstraße 20 in 17489 Greifswald erarbeitete daraufhin den anliegenden Abwägungsvorschlag (Anlage 2).

 

Die Stadtvertretung prüft die während der zweiten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der zweiten erneuten Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Entwurf der 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz. Sie beschließt über diese und die für die Abwägung erforderlichen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB und aus den Beteiligungen zum ersten und zweiten Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend des anliegenden Abwägungsvorschlags (Anlage 2).

 

Für den Abschluss des Verfahrens ist der Satzungsbeschluss über die 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz und die damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften erforderlich. Durch die Stadtvertretung werden daher die anliegende 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), gemäß § 10 BauGB sowie die damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen (Anlage 3). Gleichzeitig wird die anliegende Begründung durch die Stadtvertretung gebilligt (Anlagen 4 bis 12).

 

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Alternative

 

 Die Abwägung wird in anderer Weise vorgenommen.

 

Der Satzungsbeschluss wird nicht gefasst. In diesem Fall kann die 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz jedoch keine Rechtskraft erlangen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Die Vorhabenträgerin übernimmt die anfallenden Kosten für die Erstellung der Planunterlagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die während der zweiten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der zweiten erneuten Behördenbeteiligung zur 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz eingegangenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung über diese und die für die Abwägung erforderlichen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB / § 4 Abs. 1 BauGB und aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB zum ersten und zweiten Entwurf wird entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage getroffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

Die 1. Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Fährhafen Sassnitz - Sondergebiet Süd“ der Stadt Sassnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), wird gemäß § 10 BauGB sowie die damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V entsprechend der Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage als Satzung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird entsprechend der Anlagen 4 bis 12 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Stadtanzeiger

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Anlagen

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