Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/115/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
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Vorberatung
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10.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.08.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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31.08.2021
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Sachverhalt
Die Stadt Sassnitz möchte den Kistenplatz zu einem attraktiven Teil der Stadt entwickeln. Derzeitig sind für diesen Bereich noch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz, insbesondere für die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen, maßgeblich. Diese entsprechen nicht mehr den Entwicklungszielen der Stadt
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz sollten die neuen Planungsziele im Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Nach der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.04.2011 zur Beschluss Nr. 19-02/11 STV ist nun die Aufstellung von zwei neuen Bebauungsplänen, eines Bebauungsplans für den südwestlichen Abschnitt des Kistenplatzes (Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz) und eines Bebauungsplans für den nordöstlichen Abschnitt des Kistenplatz (Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz) mit an die nachstehenden Planungsziele angepassten Festsetzungen geboten.
Situationsbezogen sollte deshalb für den nordöstlichen Bereich Nr. 33.2 um die Grundstücke Straße der Jugend 16, 17, 18, 19, 20 und 21 in Sassnitz sowie die Sporthalle Dwasieden unter Berücksichtigung der nachstehenden Planungsziele der Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33.2 „Straße der Jugend“ umfasst die Flurstücke Flurstücke 2/8, 2/12 (Teilfläche), 2/23, 2/24 und 14/1 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz (Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage). Er grenzt im Norden an das Pumpwerk des ZWAR an der Kreuzung Straße der Jugend / B96 und den unbefestigten Parkplatz der Sporthalle Dwasieden, im Südosten an die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden an die Straße der Jugend, das ZWAR-Gelände und das ehemalige Freizeitzentrum in der Straße der Jugend 12 sowie im Westen an die Straße der Jugend.
Als Planungsziele werden die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung ungenutzter Flächen und zur Nachverdichtung im Innenbereich von Sassnitz durch die Festsetzung eines urbanen Gebiets für die Errichtung von zwei- bis fünfgeschossigen Gebäuden zum Wohnen, zur Unterbringung von Gewerbebetrieben und für soziale, kulturelle und andere Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, entlang eines neuen Kurwegs, der den Stadthafenbereich mit dem angrenzenden Naturraum Dwasieden verbinden soll, unter Berücksichtigung der Waldflächen festgelegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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Beschlussvorschlag
Für den Bereich um die Grundstücke Straße der Jugend 16, 17, 18, 19, 20 und 21 in Sassnitz sowie die Sporthalle Dwasieden, der im Norden durch das Pumpwerk des ZWAR an der Kreuzung Straße der Jugend / B96 und den unbefestigten Parkplatz der Sporthalle Dwasieden, im Südosten durch die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden durch die Straße der Jugend, das ZWAR-Gelände und das ehemalige Freizeitzentrum in der Straße der Jugend 12 sowie im Westen durch die Straße der Jugend umschlossen wird und die Flurstücke 2/8, 2/12 (Teilfläche), 2/23, 2/24 und 14/1 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz umfasst, wird unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage genannten Planungsziele der Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz aufgestellt.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Öffentlichkeitsarbeit:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtanzeiger
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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