Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/114/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Sassnitz möchte den Kistenplatz zu einem attraktiven Teil der Stadt entwickeln. Derzeitig sind für diesen Bereich noch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz, insbesondere für die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen, maßgeblich. Diese entsprechen nicht mehr den Entwicklungszielen der Stadt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz sollten die neuen Planungsziele im Bebauungsplan berücksichtigt werden.

 

Nach der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.04.2011 zur Beschluss Nr. 19-02/11 STV ist nun die Aufstellung von zwei neuen Bebauungsplänen, eines Bebauungsplans für den südwestlichen Abschnitt des Kistenplatzes (Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz) und eines Bebauungsplans für den nordöstlichen Abschnitt des Kistenplatz (Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz) mit an die nachstehenden Planungsziele angepassten Festsetzungen geboten.

 

Zunächst sollte deshalb für den südwestlichen Bereich Nr. 33.1 um die Grundstücke Straße der Jugend 11, 12, 13, 14 und 21a in Sassnitz unter Berücksichtigung der nachstehenden Planungsziele der Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ umfasst die Flurstücke 1 (Teilfläche), 2/3, 2/11, 2/12 (Teilfläche), 2/13, 2/14, 2/15, 2/17, 2/19, 2/21, 2/22, 2/25, 2/26 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz (Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage). Er grenzt im Nordosten an die alten Industrieanlagen auf dem Kistenplatz, im Osten an die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden an die Straße der Jugend und im Westen an die Straße der Jugend und den Anlagen des Schmetterlingsparks.

 

Als Planungsziele werden die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung ungenutzter Flächen und zur Nachverdichtung im Innenbereich von Sassnitz durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO, insbesondere für die Errichtung von drei- bis viergeschossigen Wohngebäuden, und die Sicherung der Bestandsfläche für Versorgungsanlagen des ZWAR unter Berücksichtigung der Waldflächen festgelegt.

 

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Alternative

 

Der Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz wird nicht aufgestellt. Für die Entwicklung des Gebiets sind dann weiterhin die Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 9 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz maßgeblich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  X keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das von der BIG Städtebau GmbH im Auftrag der Stadt Sassnitz geführte Treuhandkonto.
 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Für den Bereich um die Grundstücke Straße der Jugend 11, 12, 13, 14 und 21a in Sassnitz, der im Nordosten durch die alten Industrieanlagen auf dem Kistenplatz, im Osten durch die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden durch die Straße der Jugend und im Westen durch die Straße der Jugend und den Anlagen des Schmetterlingsparks umschlossen wird und die Flurstücke 1 (Teilfläche), 2/3, 2/11, 2/12 (Teilfläche), 2/13, 2/14, 2/15, 2/17, 2/19, 2/21, 2/22, 2/25, 2/26 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz umfasst, wird unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage genannten Planungsziele der Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz aufgestellt.

 

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtanzeiger

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Anlagen

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