Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/113/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung fasste in ihrer Sitzung am 04.04.2011 mit Beschluss Nr. 19-02/11 STV den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz (Anlage 1). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz sollten unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung und die Erschließung des Kistenplatzes geschaffen werden

Die Stadt Sassnitz möchte mit dieser Planung, unter Berücksichtigung der Vorstellungen der einzelnen Eigentümer, ein attraktives Angebot für eine private Nutzung und Bebauung dieses Areals schaffen.

 

Mit dem Abgleich der städtischen Entwicklungsziele und der privaten Entwicklungsabsichten können Fehlplanungen vermieden werden. Die privaten Planungsstände innerhalb des Geltungsbereiches unterscheiden sich derzeitig jedoch sehr stark. Am konkretesten haben sich die privaten Vorstellungen im südwestlichen Geltungsbereich (Grundstücke Straße der Jugend 11 und 12) entwickelt. Diese Planungen stimmen mit den städtischen Zielen zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung überein, sind aber erst umsetzbar, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist oder zumindest die Planreife nach § 33 BauGB erreicht hat

Dies dürfte nach derzeitiger Einschätzung unter Beibehaltung des Geltungsbereiches und des Grundsatzes zur Berücksichtigung der Planungsvorstellungen der Eigentümer aber noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die zügige Realisierung der Vorhaben im oben genannten südwestlichen Bereich und die damit verbundene Erreichung der städtischen Ziele sind so nicht möglich.

 

Eine einheitliche Fortführung des Aufstellungsverfahrens ist zur Erreichung der städtischen Entwicklungsziele daher nicht mehr als zielführend anzusehen.

 

Zur Lösung dieses Problems sollte das Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.04.2011 zur Beschluss-Nr. 19-02/11 STV beendet und die städtischen Planungsziele durch Teilung des bisherigen Geltungsbereichs in zwei Geltungsbereiche situationsgerecht verfolgt werden. (Die vorgesehenen neuen Geltungsbereiche sind in der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch dargestellt.)

 

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Alternative

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz vom 04.04.2011 zur Beschluss Nr. 19-02/11 STV wird nicht aufgehoben. Die Überplanung des Kistenplatzes wird einheitlich fortgeführt. Die Schaffung des dortigen Baurechts wird dann jedoch noch geraume Zeit in Anspruch nehmen und die derzeitig vorgesehenen Investitionen Im Bereich der Straße der Jugend 11 und 12 zumindest stark verzögern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

X keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das von der BIG Städtebau GmbH im Auftrag der Stadt Sassnitz geführte Treuhandkonto.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz wird nicht fortgeführt. Der diesbezügliche Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2011 zur Beschluss Nr. 19-02/11 STV wird aufgehoben.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses im Stadtanzeiger

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Anlagen

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