Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/108/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines sozialen Wohnprojektes auf dem Grundstück Stubbenkammerstraße 8 in Sassnitz geschaffen werden.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz fasste hierzu in der Fortsetzung ihrer Sitzung vom 01. Dezember 2020 am 03. Dezember 2020 zur Beschlussnummer 74-06/20 STV den Aufstellungsbeschluss (Anlage 1).

 

Das Büro A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg erarbeitete daraufhin den anliegenden Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz (Anlage 2) nebst zugehöriger Begründung (Anlage 3).

 

Der vorliegende Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gebilligt.

 

Auf Grundlage des Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Reduzieren

Alternative

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden nicht gebilligt und sind zu überarbeiten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Die Vorhabenträgerin übernimmt die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gemäß Anlage 2 und 3 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

 

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Reduzieren

Anlagen

Loading...