Beschlussvorlage Hauptausschuss - VO(HA)/106/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für den Bereich von Alt-Sassnitz wurde zur Sicherung der Sanierungsziele durch die Stadtvertretung am 13. April 1992 eine Erhaltungssatzung und am 16. Februar 2004 eine Gestaltungssatzung beschlossen.

 

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme hat inzwischen einen Realisierungsstand erreicht, dass mit einer Aufhebung der Sanierungssatzung in absehbarer Zeit gerechnet werden muss. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen auch die sanierungsrechtlichen Sicherungsinstrumente der Stadt Sassnitz. Um den durch die Sanierung erreichten Stand zu sichern und angemessen fortzuentwickeln, sollten die dann verbleibenden Instrumente der Stadt Sassnitz, die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung, bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung ertüchtigt werden.

 

Hierzu hat die GSOM mbH 7 Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von 2 Büros gingen fristgerecht Angebote ein. Das Angebot des einen Bieters belief sich auf ein Bruttohonorar in Höhe von 27.364,05 €. Das Angebot des anderen Bieters belief sich auf ein Bruttohonorar in Höhe von 59.262,00 €. Nach Prüfung der eingereichten Angebote empfiehlt die GSOM mbH, der Mecklenburgisches Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH den Auftrag zu einem Bruttohonorar in Höhe von 27.364,05 € zu erteilen. Es wird vorgeschlagen, dieser Empfehlung zu folgen.

 

Nach § 5 Abs. 3 Nr. 7a der Hauptsatzung der Stadt Sassnitz trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Vergabe.

 

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Alternative

  Die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung werden nicht überarbeitet. Eine Berücksichtigung von Anpassungen ist dann jedoch nicht möglic

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

X Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

  Die finanzielle Abwicklung des Auftrags erfolgt über das von der GSOM mbH im Auftrag der Stadt Sassnitz geführte Treuhandkonto.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Auftrag zur Überarbeitung der Erhaltungssatzung und der Gestaltungssatzung im Bereich des Sanierungsgebiets „Altstadt“ der Stadt Sassnitz wird an die Mecklenburgisches Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH zu einem Bruttohonorar in Höhe von 27.364,05 € vergeben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die GSOM mbH mit der Auftragserteilung zu beauftragen.

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung im Stadtanzeiger

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Anlagen

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