Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/099/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Wahlvorstände zu den Bundes-und Landtagswahlen 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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06.07.2021
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Sachverhalt
Am 26. September 2021 finden die Bundes- und Landtagswahlen statt.
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelfer*innen wirken bei den Wahlen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson. Derzeit ist davon auszugehen, dass am Wahltag (26. September 2021) bundesweit noch Pandemiebedingungen gegeben sind.
Es kristallisiert sich heraus, dass es sehr schwierig ist, ehrenamtliche Wahlhelfer*innen dafür zu gewinnen.
Gemäß § 14 LKWO M-V erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände höhere Aufwandsentschädigungen beschließen, die auch nach weiteren Funktionen differenziert werden können. Mit Beschluss Nr. 10-01/14 STV vom 23. Januar 2014 wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro beschlossen.
Auf Grund der Corona-Pandemie sollte die Aufwandsentschädigung für die in diesem Jahr stattfindenden Bundes- und Landtagswahlen auf 70 Euro erhöht werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
☐ Einnahmen ☐ Mittel stehen zur Verfügung
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