Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(STV)/099/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 26. September 2021 finden die Bundes- und Landtagswahlen statt.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelfer*innen wirken bei den Wahlen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson. Derzeit ist davon auszugehen, dass am Wahltag (26. September 2021) bundesweit noch Pandemiebedingungen gegeben sind.

Es kristallisiert sich heraus, dass es sehr schwierig ist, ehrenamtliche Wahlhelfer*innen dafür zu gewinnen.

 

Gemäß § 14 LKWO M-V erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände höhere Aufwandsentschädigungen beschließen, die auch nach weiteren Funktionen differenziert werden können. Mit Beschluss Nr. 10-01/14 STV vom 23. Januar 2014 wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro beschlossen.

Auf Grund der Corona-Pandemie sollte die Aufwandsentschädigung für die in diesem Jahr stattfindenden Bundes- und Landtagswahlen auf 70 Euro erhöht werden.

 

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Alternative

Die Aufwandsentschädigung wird im Zusammenhang mit den Bundes- und Landtagswahlen 2021 nicht erhöht. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen                                                 Mittel stehen zur Verfügung

Keine haushaltsmäßige Berührung            Mittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine haushaltsmäßige
   Berührung

Gesamtkosten:

 

TEUR

Veranschlagung im aktuellen Haushaltsplan:

Haushaltsstelle:

12100.50190000

5 TEUR

 

Zusätzliche Einnahmen aus Zuweisungen:

Haushaltsstelle:

 

TEUR

Über- oder außerplanmäßige Ausgabe:

Deckung Haushaltsstelle:

TEUR

Folgekosten in kommenden Haushaltsjahren:

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Haushaltsjahr:

TEUR

Bemerkungen:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz beschließt im Zusammenhang mit den Bundes- und Landtagswahlen 2021 gemäß § 14 LKWO M-V für die Mitglieder der Wahlvorstände eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 Euro.

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit:

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