23.03.2021 - 10.5 Bebauungsplan Nr. 51 „Birkengrund“ der Stadt Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult beantragt, den Geltungsbereich ab der Dargaster Straße bis zur Kreuzung auszuweiten.

 

Abstimmung über den Antrag: 9 dafür / 2 dagegen / 0 Enthaltungen

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen:

 

Für das Grundstück Birkengrund 1 in Sassnitz, belegen in der Gemarkung Lancken, Flur 9, Flurstücke 35/7, 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 35/12 und 35/13, sowie angrenzende Teilflächen der Flurstücke 36 und 37/3 der Flur 9 in der Gemarkung Lancken, die ca. 400 Meter östlich der Straße Drachenberg und ca. 800 Meter nördlich der Merkelstraße liegen, und im Norden durch die Straße und den Radweg nach Buddenhagen, im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch den Radweg und Baumgruppen begrenzt (Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage), wird unter Berücksichtigung der Planungsziele - planungsrechtliche Absicherung eines zukünftigen Sondergebiets nach § 10 BauNVO, harmonische Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild und Regelung der Verkehrsanbindung an die öffentliche Straße - der Bebauungsplan Nr. 51 „Birkengrund“ der Stadt Sassnitz im Regelverfahren aufgestellt.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben empfiehlt:

„Der Geltungsbereich sollte ab der Dargaster Straße bis zur Kreuzung ausgeweitet werden.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage