13.06.2023 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stad...

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Beschluss:

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung darüber wird entsprechend der Anlage 3 zu dieser Beschlussvorlage getroffen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Der Bebauungsplan Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), wird gemäß § 10 BauGB sowie die damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V entsprechend der Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Biotoptypen) wird entsprechend der Anlagen 5 bis 8 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Nach Vorlage des abgeschlossenen Erschließungsvertrages zwischen den Vorhabenträgern und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen ist der Bebauungsplan Nr. 47 „Alte Tankstelle“ der Stadt Sassnitz durch den Bürgermeister bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage