31.05.2023 - 10.1 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Füllberg (Planungsbüro Hufmann) erläutert den Antrag und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Herr Schröers bittet darum, die Verkehrsbeauftragten mit zu involvieren.

Herr Kräusche stellt die Forderung, dass eine barrierefreie Zuwegung von der Hauptstraße gegeben sein muss.

Herr Slowy möchte ebenfalls, dass auch die Behindertenbeauftragte der Stadt mit in die Planung involviert wird.

A/Herr Füllberg führt aus, dass diese Themen bereits bekannt sind und nochmal an Netto herangetragen werden.

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Beschluss:

 

Für das Grundstück Hauptstraße 50 in Sassnitz und die sich östlich anschließende öffentliche Verkehrsfläche, die im Norden durch die Bachstraße mit ihrer Bebauung durch die Gebäude Bachstraße 54 bis 56, die im Osten durch die Brachfläche östlich der Verbindungsstraße zwischen Hauptstraße und Bachstraße, die im Süden durch die Hauptstraße mit ihrer Bebauung durch die Gebäude Hauptstraße 24 und 25 und die im Westen durch das bebaute Grundstück Hauptstraße 52 umschlossen werden und die Flurstücke 44/20, 44/22, 69/4, 69/9, 69/10, 69/11, 69/12 (Teilfläche), 69/13 und 70/1 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz umfassen, wird unter Berücksichtigung des nachstehenden Planungsziels die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Soweit sich im Aufstellungsverfahren eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt, ist das Aufstellungsverfahren im Regelverfahren fortzuführen.

Als Planungsziel wird die Stärkung des bestehenden Nahversorgungsstandortes Hauptstraße 50, der innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Sassnitz“ liegt, durch Ausweisung eines Sonstiges Sondergebiets nach § 11 BauNVO mit der Möglichkeit zur Erweiterung der Verkaufsfläche bis ca. 1.020 m² festgelegt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

Herr Slowy bedankt sich bei Herrn Füllberg für die Ausführungen und verabschiedet ihn 19:45 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage