31.01.2023 - 5.2 Hundehalter-Verordnung der Stadt Sassnitz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di, 31.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Ordnungs-und Hafenamt
- Bearbeiter:
- Barbara Strauß
Wortprotokoll
Herr Benedict
Gilt für die von den in § 3 ausgenommenen Gruppen die gesamte Verordnung nicht?
A/ Herr Kräusche
In erster Linie geht es um die Leinenpflicht. Hinsichtlich der Beseitigung des Hundekots gelten außerdem übergeordnete Rechtsvorschriften, die natürlich auch für diese Gruppen Anwendung finden.
A/ Frau Strauß
Der § 3 könnte theoretisch gestrichen werden, denn die Beschäftigten sind im öffentlichen Dienst tätig und sind ohnehin an Recht und Gesetz gebunden. Diese bräuchten keine Vorschriften, um sich an Recht und Gesetz zu halten. Bei körperlich eingeschränkten Personen muss man u.U. davon ausgehen, dass sie gar nicht dazu in der Lage sind, die Dinge zu beseitigen, weil sie sich bspw. aus dem Rollstuhl heraus nicht bücken können oder es auch nicht sehen. Deshalb ist der § 3 so ausgestaltet und soll nicht zum Ausdruck bringen, dass diese Personengruppe machen kann, was sie will.
Herr Benedict - Änderungsantrag
Der § 3 soll gestrichen werden.
Abstimmung über den Antrag: 5 dafür / 5 dagegen / 2 Enthaltungen
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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897,2 kB
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1,3 MB
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