29.11.2022 - 9.4 Kenntnisnahme des Berichts über empfangene Spen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterleitung an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Die Verwaltung gibt die Übersicht der eingegangenen Zuwendungen 2021 im Sinne der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung, Abschnitt 2, öffentlich bekannt.

Öffentlichkeitsarbeit:

Der Bericht wird öffentlich bekannt gemacht.

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Anlagen zur Vorlage

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