27.10.2022 - 5.1 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

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Wortprotokoll

Frau Schmidt informiert zunächst darüber, dass ab sofort alle Kassenanordnungen digital im Programm CIP erfolgen.

Nachfolgend erklärt Frau Schmidt die Notwendigkeit des Fortschreibens bzw. der Neufassung des HASIKO, zu dem die untere Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert hat und skizziert die Anlage zur vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Es schließt sich eine Aussprache an. Hierin wird hauptsächlich diskutiert, inwiefern die städtischen Gesellschaften einen größeren finanziellen Beitrag zum städtischen Haushalt leisten können. Herr Kracht erklärt, dass die Beträge, die die städtischen Unternehmen an die Stadt abführen, jeweils im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sind. Außerdem leisten die Unternehmen auf andere Weise einen zusätzlichen Beitrag, indem sie bestimmte Projekte für die Stadt umsetzen.

 

Nachdem Herr Kracht darüber informiert, dass ab dem folgenden Tag eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die Stadtverwaltung Sassnitz in Kraft tritt, möchten die anwesenden Ausschussmitglieder wissen, welche Haushaltspositionen hiervon insbesondere betroffen sind.

Der Bürgermeister und die Kämmerin verdeutlichen, dass hiervon alle Ausgaben betroffen sind. Auch Pflichtaufgaben müssen auf ihre Notwendigkeit und Unausweichlichkeit genauestens geprüft werden. Der Bürgermeister hat hier nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 51 KV M-V).

Abstimmung der BV VO(STV)/306/2022 durch die Mitglieder des Finanzausschusses:

10 dafür (einstimmig)

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Beschluss:

Das Haushaltssicherungskonzept 2022 vom 14.10.2022 ist eine gesonderte Anlage zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023.

Die Stadtvertretung beschließt die aufgestellte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2022.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sassnitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3349&selfaction=print