25.10.2022 - 12.7 Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer städteb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober und Herr Wahl informieren über den Grundsatzbeschluss und beantworten die Fragen.

 

Herr Tetzlaff verlässt den Saal 20:12 – 20:16 Uhr

Herr Schröers verlässt ebenfalls den Saal 20:14 – 20:16 Uhr

 

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Beschluss:

  

Für den in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellten Bereich (dort durch eine rote gestrichelte Linie umschlossen und in der Fläche weiß unterlegt) ist eine städtebauliche Rahmenplanung durch das Büro OBER FREI RAUM Planung (Büro für Stadtentwicklung, Landschaftsplanung und Gartenarchitektur), Inhaber Dipl.-Ing. Matthias Ober, Klützer Straße 49 in 23942 Dassow zu erstellen.

Im Zuge dieser städtebaulichen Rahmenplanung sind durch den Planer insbesondere die allgemeinen städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung des vorstehend bezeichneten Bereichs herauszuarbeiten, Vorschläge für eine angemessene und bedarfsgerechte Bebauungsstruktur und Bebauungsdichte unter besonderer Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Orts- und Landschaftsbildes und des Umwelt- und Naturschutzes zu erarbeiten und die Erschließung des Bereichs vorzuprüfen. Dies hat in enger inhaltlicher Abstimmung mit der Stadt Sassnitz zu erfolgen.

Die Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung hat mindestens folgende Abschnitte zu umfassen:

         Bestandsanalyse durch den Planer,

         Vorentwurfserstellung durch den Planer unter Berücksichtigung der vorstehend bezeichneten Maßgaben und unter Beteiligung der Stadt Sassnitz und der maßgeblichen Behörden und Träger öffentlicher Belange,

         Ermittlung des Bedarfs an Fachplanungen für die Bauleitplanung durch den Planer,

         Präsentation des Vorentwurfs im Ausschuss für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben durch den Planer,

         Entwurfserstellung durch den Planer unter Beteiligung der Stadt Sassnitz und unter Einarbeitung möglicher Änderungen aus der Präsentation des Vorentwurfs,

         Präsentation des Entwurfs durch den Planer in den politischen Gremien.

Die Beauftragung des Planungsbüros hat durch die Jacobi Consulting Finanzberatung und Immobilieninvestment, Platenhofer Weg 19a in 13503 Berlin zu erfolgen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vollständig durch die Jacobi Consulting Finanzberatung und Immobilieninvestment, Platenhofer Weg 19a in 13503 Berlin zu tragen. Eine Kostenbeteiligung durch die Stadt Sassnitz erfolgt nicht.

Ein Anspruch auf eine Planung oder eine darauf aufbauende Bauleitplanung wird durch diesen Beschluss nicht begründet. Die Stadtvertretung behält sich ausdrücklich das Recht vor, den vorgelegten Entwurf der städtebaulichen Rahmenplanung zu billigen oder in Teilen / in Gänze zu verwerfen. Etwaige Kosten für die städtebauliche Rahmenplanung werden durch die Stadt Sassnitz auch im Falle eines teilweisen oder eines kompletten Verwerfens des Entwurfs der städtebaulichen Rahmenplanung nicht übernommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sassnitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3310&selfaction=print