26.04.2022 - 11.5 Rechtliche Überprüfung zu verkehrsrechtlichen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröers

Es gab auch Einwände von der Strandpromenade, die nicht im Antrag aufgeführt waren. Herr Kursikowski hat sich mit mehreren Anwohnern darüber erbost. Er schreibt dazu: ‚Die Verwaltung will die Strandpromenade neu beschildern, zurück zur alten Beschilderung. Das geht überhaupt nicht. Wir haben viele Jahre gebraucht, um eine vernünftige Regelung zu haben. Das Be- und Entladen für Hotelgäste muss jederzeit möglich sein. Die jetzige Beschilderung ist für alle praktikabel und rechtssicher.‘

 

Herr Benedict versichert die Behandlung dieses Sachverhaltes mit dem o.g. Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Verkehr und Umwelt.

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Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf rechtliche Überprüfung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu stellen, in Bezug auf die seit dem Jahr 2022 neu aufgestellten Verkehrszeichen (Allgemeinverfügung) sowie die im Jahr 2022 eingegangenen verkehrsrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde. Zukünftig sollen alle verkehrsrechtlichen Beantragungen an die Straßenverkehrsbehörde in den jeweiligen Fachausschüssen vorab beraten und bewertet werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage