30.11.2021 - 11.11 Satzung über die Veränderungssperre für den in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadt Sassnitz erlässt zur Sicherung ihrer Planung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“ der Stadt Sassnitz eine Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 52 „Wohnheim Dwasieden“, der im Norden durch die städtische Grünfläche zwischen der Litauischen Straße und dem Berufsschulinternat, im Nordosten durch die Berufsschule Sassnitz in der Straße der Jugend 7, im Südosten durch den ehemaligen Schlosspark Dwasieden sowie im Westen durch den Sportplatz Dwasieden in der Straße der Jugend 8 begrenzt wird und die Flurstücke 92/7, 92/13 und 92/21 (Teilfläche) der Flur 5 in der Gemarkung Lancken umfasst, mit dem in der Anlage zur Beschlussvorlage Nr. VO(Stv)/160/2021 wiedergegebenen Inhalt. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage