29.11.2022 - 9.1 Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung Sassnitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Sassnitz zum 31.12.2021 i. d. F. vom 26.09.2022 fest.
  2. Die Stadtvertretung Sassnitz ermächtigt die Verwaltung gemäß § 18 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss i. H. v. 3.567.741,24 € gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung sind der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage