29.11.2022 - 9.2 Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V ist der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Werktagen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und können im Übrigen bei der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

4

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage