29.11.2022 - 10.1 Einsatz städtischer Mittel sowie Fördermittel f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lehmann weist darauf hin, dass sie inhaltlich dem Antrag folgen kann, vorher allerdings die aktuelle Beschlusslage aufgehoben werden muss. Weiterhin erfragt sie, ob eine entsprechende Wert-ermittlung oder ein Gutachten vorliegen.

A/Herr Schröers informiert darüber, dass es sich hierbei um sogenannte XXL-Pflaster handelt, der Unterbau in Ordnung ist und dass die Möglichkeit besteht, mit geringem Aufwand einzelne Pflastersteine zu ersetzen. Die Kosten halten sich im Rahmen.

A/Herr Benedict gibt zu bedenken, dass bisher bereits mehrere Anträge bezüglich des Kurplatzes eingereicht wurden und diese aus verschiedenen Gründen nie umgesetzt wurden. Der Platz muss dringend saniert werden.

Frau Lehmann stellt noch einmal richtig, dass sie dem Antrag inhaltlich folgen kann, dieser so allerdings unvollständig ist. Erst müssen die Kostenfrage, das Gutachten und die Aufhebung des aktuellen Beschlusses geklärt werden. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Mitteln der Stadt.

A/Herr Slowy teilt die Meinung von Herrn Benedict und weist nochmal auf die aktuelle finanzielle Situation der Stadt hin. Die Erstellung eines Gutachtens würde zusätzliche Ausgaben bedeuten.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sassnitz beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger GSOM weitere Fördermittel für den bis 31.12.2024 verlängerten Zeitraum der Sanierung von Alt-Sassnitz zu beantragen. In einer zu erstellenden Prioritätenliste der Objekte ist der Kurplatz nach der Karl-Liebknecht-Straße einzuordnen. Parallel dazu ist erneut ein Antrag zur Bewilligung von Landesbau-Fördermitteln einzureichen, mit der Bitte um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Projektes aus verschiedenen Teilfinanzierungen:

- Kleinteiligen Maßnahmen im Rahmen der Städtebau-Förderung

- Selbstbeteiligung der Stadt Sassnitz

- Landesfördermittel

Der jetzige Ansatz für die Umsetzung der Kurplatz-Sanierung soll sich in Form und Umfang von der vorherigen Planung unterscheiden. Die Stadtvertretung Sassnitz kommt aus eigenem Erkenntnisprozess und aus der gegenwärtigen Finanzsituation zu folgender Auffassung: Die Sanierung des Kurplatzes soll im Einklang mit dem durch die Wüstenrot-Stiftung aufwendig sanierten jungen Denkmal (Kurmuschel) stehen. Der Außenbereich (Platz vor der Bühne) soll mit dem historisch eingesetzten Material erhalten bleiben. Dazu sind defekte Betonplatten zu ersetzen. Die Pergola soll in mehreren Teilprojekten durch Reparatur oder Ersetzen der Träger-Säulen instandgesetzt werden. Zu ersetzende Träger-Säulen könnten in gleicher Form z.B. monolithisch aus Beton oder Halbschalen gefertigt werden. Die Träger-Elemente können aus langlebigem Material das verrottete Holz ersetzen. Dazu sind durch die Bauverwaltung kurzfristig Mengenermittlungen und Einzelpreise für die Kalkulation zu erfassen, um den Mittelbedarf einzuschätzen. Es sind nur absolut notwendige Schäden im Zeitraum 2023-24 zu beheben. Alle potenziellen baulichen Erfordernisse unterliegen der laufenden Instandhaltung aus eigenen Haushaltsmitteln.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

1

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sassnitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=88&TOLFDNR=3387&selfaction=print