29.11.2022 - 9.11 Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung darüber wird entsprechend der Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage getroffen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Der Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), wird gemäß § 10 BauGB sowie die damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V entsprechend der Anlage 12 zu dieser Beschlussvorlage als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird entsprechend der Anlagen 6 bis 9 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz sind im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz die dort bislang vorhandenen Darstellungen durch die Darstellungen entsprechend der Anlage 10 zu dieser Beschlussvorlage zu ersetzen und im Wege der Berichtigung anzupassen. Die zugehörige Begründung (Anlage 11) wird gebilligt.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Sassnitz Stadtanzeiger

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage