29.11.2022 - 9.10 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung darüber wird entsprechend der Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage getroffen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), wird gemäß § 10 BauGB sowie die damit verbundenen Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V entsprechend der Anlage 5 zu dieser Beschlussvorlage als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird entsprechend der Anlagen 6 bis 8 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Für den Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz sind im Flächennutzungsplan der Stadt Sassnitz die dort bislang vorhandene Darstellung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Soziele Zwecke durch die Darstellung Wohnbaufläche und die dort bislang vorhandene Darstellung als Wohnbaufläche im Westen des Berichtigungsbereichs durch die Darstellung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu ersetzen und im Wege der Berichtigung entsprechend der Anlage 9 zu dieser Beschlussvorlage anzupassen. Die zugehörige Begründung (Anlage 10) wird gebilligt.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Sassnitz Stadtanzeiger

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage