27.10.2022 - 8.5 Städtebauliche Erneuerung Sassnitz „Altstadt“ -...

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Wortprotokoll

Herr Thomas erfragt, ob die geplanten Eigenmittel i.H.v. 255 T€ gedeckelt sind.

A/ Herr Wahl

Bei diesem Antrag haben wir ein Gesamtvolumen i.H.v. 765 T€ – ein Drittel Bund, ein Drittel Land, ein Drittel Gemeinde. Das verteilt sich dann in unterschiedlichen Prozentsätzen über fünf Jahre und steigert sich prozentual. Diese Eigenmittel müssen im Haushalt berücksichtigt werden.

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Beschluss:

Dem Antrag der Stadt Sassnitz auf Gewährung von Finanzmitteln i.H.v. 765.000,00 € (Zuwendungen des Landes und des Bundes i.H.v. 510.000,00 € und Eigenmittel der Stadt Sassnitz i.H.v. 255.000,00 €) für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ aus dem Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2023 wird zugestimmt.

Der Antrag ist durch den Bürgermeister fristgerecht beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V zu stellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis der konkreten Antragsbewilligung die einzelnen Sanierungsmaßnahmen durch die GSOM mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Sassnitz vorbereiten und durchführen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage